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Immobiliensteuern in Dubai

  Dubai ist der ideale Ort für Immobilieninvestitionen – sowohl für professionelle Investoren als auch für Endverbraucher. In den VAE gibt es keine Immobiliensteuer. Es gibt weder eine Gewinnsteuer bei Wiederverkauf einer Immobilie noch eine Steuer auf Mieteinnahmen. Es gibt auch keine jährliche Grundsteuer, wie in einigen anderen Ländern üblich. Es gibt in den VAE nur geringfügige Immobiliensteuern. Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie, …

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Immobiliensteuern in Dubai

Posted by anna frishman on 21/05/2014
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Dubai ist der ideale Ort für Immobilieninvestitionen – sowohl für professionelle Investoren als auch für Endverbraucher.

In den VAE gibt es keine Immobiliensteuer. Es gibt weder eine Gewinnsteuer bei Wiederverkauf einer Immobilie noch eine Steuer auf Mieteinnahmen. Es gibt auch keine jährliche Grundsteuer, wie in einigen anderen Ländern üblich.

Es gibt in den VAE nur geringfügige Immobiliensteuern.

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie, ob Wohn- oder Gewerbeimmobilie – beträgt die einmalige Übertragungsgebühr im Grundbuch 4%. Diese Gebühr soll zwischen Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen getragen werden. Sie berechnet sich aus dem vertraglichen Kaufpreis der Immobilie und ist am Tag der Eigentumsübertragung an die Landabteilung zu zahlen. In der Praxis wird diese Steuer meist vom Käufer bezahlt. Diese Gebühr muß sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen gezahlt werden.

Bei Anmietung einer Immobilie: In Dubai wird eine Steuer von 5% auf den Mietvertragswert erhoben. Diese Steuer ist vom Mieter der Immobilie zu zahlen und wird automatisch zur Stromrechnung hinzugerechnet. Sie ist in Raten, zusammen mit den Wasser- und Stromzahlungen, zu zahlen. Bei Gewerbeimmobilien beträgt diese Steuer 10%, die Zahlung erfolgt wie bei Wohnimmobilien. Dieses vereinfachte System zur Besteuerung von Gewinnen aus Immobilien macht jegliche Art von jährlichen Steuererklärungen unnötig, da diese automatisch erhoben werden und sehr geringfügig sind.

Erbsteuern– Auch Erbschaftssteuern auf Immobilien existieren in Dubai nicht, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. Die einzige Gebühr die anfällt sind die 4% für Eigentumsübertragung des ererbten Eigentums.

Die Regeln bezüglich Gewinnsteuer sind für alle gleich, unabhängig davon ob der Eigentümer der Immobilie seinen Wohnsitz in den VAE oder im Ausland hat. Es bestehen keine Einschränkungen zur Überweisung des Geldes aus dem Verkauf ins Ausland, noch gibt es Einschränkungen bei der Währungsumrechnung.

Die geltenden Bestimmungen erlauben Ausländern, Immobilien in Dubai zu kaufen  und für private oder geschäftliche Zwecke (je nach Immobilientyp) zu nutzen oder zu vermieten. Ausländer können Eigentum in ihrem Namen oder im Namen eines in den VAE registrierten Unternehmens erwerben.Das gleiche Steuersystem (bzgl. Immobilien) gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.

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