Der Betrieb von Kurzzeit Vermietungen in Dubai
Sobald die Genehmigung von der DTCM ausgestellt wurde, können Hauseigentümer die Immobilie annoncieren. Die Gäste können wählen zwischen Vermietungen auf täglicher, wöchentlicher oder monatlicher Basis. Beachten Sie, dass die gesamte Einheit vermietet werden muss. Der Eigentümer kann also nicht gleichzeitig einen Teil der Immobilie für sich selbst beanspruchen.
Das DTCM empfiehlt den Vermietern, eine Versicherung für das Objekt/Gebäude abzuschließen, die auch Risiken für Gäste deckt. Darüberhinaus ist es ratsam, das Gebäudemanagement im voraus über die Vermietungsvorgänge zu informieren.
Das DTCM stellt keine Vorlagen für Kurzzeit-Mietverträge bereit, jedoch müssen alle eingecheckten Gäste im DTCM-System registriert werden. Der Eigentümer muss beim Einchecken die Kopie des Personalusweises (für GCC-Bürger) oder des Reisepasses (für alle anderen Nationalitäten) im System hochladen.
TOURISM DIRHAM
Die sogenannte „Tourism Dirham“ Steuer wird im Auftrag der DTCM von Hotels, Hotelapartments und Kurzzeit-Mietobjekten erhoben und den Gästen angerechnet. Diese Steuer soll zur Entwicklung des Handels- und Tourismussektors im Emirat beitragen.
Auch die Betreiber von kurzfristig vermieteten Immobilien, müssen diese Steuer im Auftrag der DTCM von Ihren Gästen einholen. Der Gesamtbetrag der Tourism Dirham Steuer muss bis zum 15. des Folgemonats an die DTCM gezahlt werden.
BERECHNUNG DER STEUER TOURISM DIRHAM FÜR VERMIETUNGEN AUF KURZFRISTIGER BASIS
Für kurzfristige Anmietungen in Dubai wird die Tourism Dirham Steuer pro Nacht und Zimmer berechnet. Der Betrag hängt von der Kategorie der Unterkunft ab: Standard oder Deluxe. Die Klassifizierung von kurzfristigen Mietobjekten erfolgt bei Beantragung der DTCM-Genehmigung.
Folgende Gebühren fallen pro Nacht und Zimmer an:
- Standard: AED 10
- Deluxe: AED 15
Die Berechnung der Tourism Dirham Gebühr erfolgt beim Auschecken des Gastes über das DTCM-System. Sie muss auf der Rechnung als separate Summe aufgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Steuer nur für die ersten 30 aufeinander folgenden Tage des Aufenthalts erhoben wird.